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Friday, 18 May 2012

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Infektionsschutzgesetz (IFSG)

Das Infektionsschutzgesetz dient dazu, Menschen vor Infektionskrankheiten zu schützen. Dadurch ergeben sich für Mitarbeiter in Betrieben, welche mit Lebensmitteln umgehen besondere Regelungen. Sollte es bei einem Mitarbeiter dennoch einmal zu einer Infektion mit bestimmten Krankheiten kommen, so darf dieser Mitarbeiter dort nicht arbeiten. Dies gilt solange, bis der Krankheitserreger nicht mehr im Körper nachweisbar ist.