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Friday, 18 May 2012

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Rückstellprobe

Einrichtungen, die zur Verpflegung von Menschen dienen, sind gesetzlich zu sogenannten Rückstellproben verpflichtet. Die Probe ist eine 100g Probe von Mengen ab 30 Portionen. Diese Probe muss mindestens 4 Tage bei 4° C aufbewahrt werden, damit sie auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden können.